
Pflege – gesetzlich und privat
Zusätzliche Vorsorge zahlt sich aus
Obwohl per Gesetz die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht wurden, reichen die Beträge meist nicht aus, um alle entstehenden Kosten zu decken. Daher ist es ratsam, eine zusätzliche private Versicherung abzuschließen.
Denn, darauf weist der » Versicherungsexperte Rudolf Bönsch im Interview hin, die gesetzliche Pflegeversicherung war und ist als Teilversicherung konzipiert.
Gesetzliche Versicherung
Die 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung bildet neben Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Berufsunfallversicherung die fünfte Säule im deutschen Sozialversicherungssystem. Per Gesetz sollen die Leistungen für ambulante und stationäre Pflege bis 2012 schrittweise erhöht werden.
Diese Leistungen reichen aber oft nicht aus, selbst wenn auch Rente und Vermögen einbezogen werden, um die Kosten für die Pflege zu decken. Darauf weist der Bund der Versicherten e.V. hin. Um Versorgungslücken zu schließen, bietet sich daher der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung an.
Zusätzlich Vorsorgen
Im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherungen gibt es vier gängige Varianten:
- Pflegekostenversicherung
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegerentenversicherung
- Selbstständige Pflegerentenversicherung/Pflegerenten-Risikoversicherung
Von den beiden letztgenannten rät der Bund der Versicherten e.V., unter Hinweis auf die zu hohen Beiträge, ab.
Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung – Wo liegt der Unterschied?
Die Pflegekostenversicherung deckt entstehende Kosten bis zu einem gewissen Prozentsatz beziehungsweise bis zum Höchstbetrag. Es werden Leistungen sowohl der ambulanten, als auch der teilstationären und stationären Pflege übernommen. Der Nachteil ist, dass sich die Erstattungen nicht auf alle Leistungen beziehen; beispielsweise wird Hilfe durch Familienangehörige nicht oder nur geringfügig anerkannt. Der Vorteil ist jedoch, dass dadurch, dass die Auszahlung prozentual erfolgt, auch höhere Kosten getragen werden, beispielsweise wenn die Preise für die Behandlung steigen.
Bei der Pflegetagegeldversicherung hingegen werden feste Tagessätze – jeweils abhängig von der Pflegestufe – ausgezahlt. Der Nachteil ist, dass somit die tatsächlichen Kosten nicht berücksichtigt werden, der Vorteil hingegen, dass man über die Verwendung des Geldes frei verfügen und damit bei Bedarf auch Freunde, Familie oder Nachbarn entlohnen kann.
Weitere Informationen:
Merkblatt des Bund der Versicherten e.V. zur Pflegeversicherung
» www.bdv.wirsindverbraucherschutz.de/private-pflegezusatzversicherung
Informationen zu den Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung
» www.gesetzliche-krankenkassen.eu/pflegezusatzversicherung






